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Pressebericht

Fessenheim

Basler Zeitung - Erschienen am: 04.12.2007


Seit Jahresbeginn über 40 Pannen im AKW Fessenheim

 

Luftaufnahme des AKWs Fessenheim. 

Foto Erich Meyer

Fessenheim. sda/afp/baz. Im Atomkraftwerk Fessenheim im Elsass sind seit Jahresbeginn mehr als vierzig Pannen registriert worden. Dies geht aus einer Bilanz hervor, die die Leitung des Kraftwerks am Montagabend der Fessenheim-Überwachungskomission vorlegte.

Demnach wurden insgesamt acht der Pannen auf der sieben Stufen zählenden internationalen Störfallskala mit eins eingestuft, die übrigen mit null. Die meisten dieser Pannen seien auf Bedienungsfehler zurückzuführen, sagte ein Sprecher der französischen Agentur für Atomaufsicht (ASN).

Die Produktion lag nach Angaben der Kraftwerksleitung in den ersten zehn Monaten dieses Jahres wegen häufiger Abschaltungen unter dem Durchschnitt. Demnach produzierten die beiden Blöcke des Atommeilers am Oberrhein seit Januar rund neun Milliarden Kilowattstunden.

«Kein sehr gutes Jahr»

Damit werde die Produktion in diesem Jahr unter dem Durchschnitt bleiben, erläuterte der Leiter des Atomkraftwerks, Jean-Philippe Bainier: «Das war für Fessenheim kein sehr gutes Jahr». Das vor 30 Jahren in Betrieb genommene Kraftwerk ist der älteste Druckwasserreaktor in Frankreich.

Umweltschützer fordern seit Jahren die Stilllegung des AKW, das gut 35 km nördlich von Basel am Rhein liegt. Der Mitte 2005 gegründete trinationale Atomschutzverband der Bevölkerung um das AKW Fessenheim (TRAS) hat beschlossen, gegen das Werk zu klagen.

Dritte AKW-Generation

Unterdessen hat Frankreich mit dem Bau seines ersten Atomreaktors der dritten Generation begonnen: Auf einer Baustelle in Flamanville am Ärmelkanal fertigen Bauarbeiter seit Montagabend den über 55 Meter breiten Betonzylinder für den Europäischen Druckwasserreaktor (EPR), der in fünf Jahren in Betrieb gehen soll.

Er soll leistungsfähiger und sicherer als frühere Generationen von Atomkraftwerken sein. Französische Atomkraftgegner wiesen allerdings darauf hin, dass über die endgültige Rechtmässigkeit des Vorhabens noch nicht entschieden sei.

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